:: Der gläserne Steuerzahler? Die Steueridentifikationsnummer____________

_von Dipl.-Kfm., Stefan Dorn, Steuerberater, Berlin

Seit August 2008 erhielt jeder Bundesbürger Post vom Bundeszentralamt für Steuern. In diesem Schreiben teilt das Amt eine Nummer mit. Es ist die sogenannte bundeseinheitlichen Steuer-Identifikationsnummer. Dieser Vorgang soll bis zum Jahresende 2008 abgeschlossen sein. Danach besitzt jeder Bürger seine persönliche Steuer-Identifikationsnummer.

Ab Ende 2008 werden die meisten Finanzämter bei ihren Schreiben an die Steuerbürger zusätzlich zur bekannten Steuernummer auch die Steuer-Identifikationsnummer aufführen. Allerdings betrifft das momentan lediglich Schreiben zu Einkommensteuersachverhalten. Schon bald wird diese Nummer auch für alle anderen privaten Steuerarten gelten, wie beispielsweise die Erbschaftsteuer oder die Grunderwerbsteuer.

Wichtig: Steuerliche Sachverhalte im Zusammenhang mit einem Business, also z.B. bei Gewerbetreibende, Freiberuflern, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften sowie Vermögensverwaltungsgesellschaften werden von den Finanzbehörden nicht unter der Steuer-Identifikationsnummer erfasst. Hierfür führt die Finanzverwaltung eine gesonderte Nummer ein, die sogenannte Wirtschafts-Identifikationsnummer. Unter dieser Nummer kann das Finanzamt dann die betrieblichen Steuern erfassen, wie beispielsweise die Gewerbsteuer, Körperschaftsteuer oder Umsatzsteuer.

Im Laufe des Jahres 2009 wurden die  Wirtschafts-Identifikationsnummer versendet.

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:: Hintergrund

Die verschiedenen Finanzämter in Berlin und auch der Bundesrepublik haben oftmals unterschiedliche Systeme von Steuernummern. Insoweit war es zuweilen schwer, eindeutige Zuordnungen treffen zu können. Dazu sind verschiedene Systeme im Einsatz, die ebenso den Zugriff auf unterschiedliche Daten erschweren. Ein Ziel soll nun offensichtlich sein, mehr Effizienz in die interne Verwaltungsarbeit zu bringen. Ferner können unterschiedliche Behörden auf ein einheitliches System zurückgreifen, um insbesondere Datenabgliche zu ermöglichen. 

:: Datenspeicherung

Es stellt sich natürlich berechtigt die Frage, welche Daten unter der Nummer gespeichert werden. Unter der Nummer werden die Stammdaten einer Person abgespeichert: Diese sind:

  • Vor- und Nachname
  • Anschrift,
  • Geschlecht,
  • Geburtstag,
  • Geburtsort,
  • Doktorgrad,
  • ggf. Künstlername.

Die Daten werden mit dem Stand des Stichtages der gespeichert, an dem die Nummer erzeugt wurde. Die Nummer ändert sich insbesondere bei Umzüge nicht. Neubürger, beispielsweise Neugeborene oder Ausländer erhalten von Beginn an eine Steuer-Identifikationsnummer. Das Finanzamt begleitet einem also von der Geburt bis zum Ableben. Was selbstverständlich nicht bedeutet, dass ein Säugling bereits verpflichtet ist sich grundsätzlich steuerlich zu erklären. Wichtig: Aus der Nummer an sich kann niemand persönliche Merkmale herleiten. Die Nummer wird nach einem Zufallsprinzip gebildet.

:: Löschung der Nummer

Die persönliche Nummer wird erst 20 Jahre nach dem Ableben des Steuerbürgers aus den Datenspeichern entfernt. So können auch noch weit nach dem Tod steuerlich interessante Tatsachen ermittelt werden, beispielsweise Erbschaftsteuersachverhalte.

:: Datenschutz

Auf die Datenbank, die mittels der Nummer gebildet werden kann, haben ausschließlich die Finanzbehörden Zugriff. Zu den Finanzbehörden zählt auch die Kindergeldkasse oder die zuständigen Stellen für Zulagen im Rahmen der Riesterrente. Allerdings werden verschiedene Behörden oder auch Unternehmen aus der Privatwirtschaft verpflichtet, bestimmte Daten unter dieser Nummer dem Finanzamt zugänglich zu machen. Das Finanzamt wird also zum zentralen Sammelpool von zahlreichen Informationen. Es findet keine Rückübertragung statt. Inwieweit dieser Pool nicht im Laufe der Zeit von anderen Institutionen angezapft werden wird, bleibt offen und ist wohl die größte Unbekannt.

:: Datenaustausch

Folgende Behörden und Unternehmen sind u.a. verpflichtet Informationen vermittels der Steuer-Identifikationsnummer dem Finanzamt zu übertragen:

  • Arbeitgeber – Daten zum Lohnsteuerabzug
  • Rentenkasse – Daten über Bezüge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Banken – Daten zur Bemessung und Abführung der neuen Abgeltungsteuer
  • Sozialbehörden -  Daten zum Arbeitslosengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld oder andere Lohnersatzleistungen

:: Konsequenzen für Rentner

Bisher war es für das Finanzamt schwer nach zu verfolgen, ob ein Rentner Renten bezog, die Steuerbelastungen auslösen würden. Durch die Übermittlung von Daten der Rentenversicherung kann zukünftig viel schärfer geprüft werden, ob latent Steuerbelastungen auf verschiedenen Renten liegt. Hintergrund ist hierfür insbesondere die Änderung bei der Besteuerung von Altersbezügen. Seit 2005 sind mindestens 50% der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung steuerpflichtig. Viele Rentner haben das bisher leider übersehen. Zusammen mit eventuellen Kapitalerträgen oder anderen Leistungen könnten so bereits nicht unwesentliche Steuerzahlungen entstanden sein, die der Fiskus nunmehr besser  einfordern kann.

:: Konsequenzen für Kapitalanleger

Durch die neue Abgeltungsteuer ist der Steuerabzug auf Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten. Allerdings ist nicht immer auch sicher gestellt, dass die Kirchensteuer, sofern diese erhoben wird, auch schon bezahlt ist. Das Finanzamt erlangt somit also auch hierüber Kenntnis.

Ferner sind unter der Steuernummer auch sämtliche Freistellungsaufträge hinterlegt.

Intersant wird es bei ausländischen Kapitalanlagen. Aufgrund verschiedener EU Vorschriften können durchaus ausländische Kreditinstitute und Anlagegesellschaft die Steueridentifikationsnummer verlangen und unter dieser die abgeführten Quellsteuern den deutschen Finanzbehörden mitteilen. Inwieweit das in der Praxis umgesetzt wird bleibt jedoch abzuwarten.

:: Konsequenzen bei Bezug von Sozialleistungen

Der deutsche Staat zahlt durch unterschiedliche Behörden zahlreiche Sozialleistungen aus. Steuerlich sind hierbei insbesondere die Einkommensersatzleistungen interessant. Auf die meisten Sozialleistungen entfallen keinerlei Steuern. Sie sind steuerfrei. Dennoch beeinflussen sie die Steuerlast durch den sogenannten Progressionsvorbehalt. Davon sind insbesondere das Arbeitslosengeld I, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Krankengeld oder das Kurzarbeitergeld betroffen. Zukünftig müssen die Sozialbehörden diese Leistungen mittels der neuen Steuernummer direkt dem Finanzamt zuspielen. So wird erreicht, dass auch nichts vergessen wird und die volle Progressionswirkung der Einkommensteuer greift.

:: Abschließende Hinweise

Bitte prüfen Sie genau die unter Ihrer neuen Identifikationsnummer hinterlegten Stammdaten.

Überweisungen und Daueraufträge an das Finanzamt können auch noch ein ganze Zeit mit der alten Steuernummer vorgenommen werden.

Für Unternehmer gilt: Auf Rechnungen darf die neue Steuer-Identifikationsnummer nicht erscheinen. Dafür gibt es im kommenden Jahr die neue Wirtschaftsidentifikationsnummer.

Durch den lückenloseren Abgleich von Daten, insbesondere bei Rentner und Kapitalanlegern können die Finanzbehörden noch detaillierter prüfen, inwieweit steuerrelevante Tatsachen bisher nicht erklärt wurden.

Unter der neuen Nummer kann theoretisch die gesamte Einkommenssituation der Bürger abgebildet werden. Momentan bündelt sich noch alles ausschließlich beim Finanzamt. Nur das Finanzamt hat Zugriff darauf. Ob diese Datenflut nicht irgendwann Begehrlichkeiten bei anderen Institutionen weckt, bleibt offen.


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