:: Erbschaft & Schenkung & Steuern ______________________________

Erbschaftsteuererklärung und Schenkunsteuererklärungen vom Steuerberater in Berlin _Nichts dem Finanzamt schenken!

Schenkungen und Erbschaften unterliegen in Deutschland beide dem Erbschaftsteuergesetzt (ErbStG). Für Schenkungen und Erbschaften sind beim Finanzamt die Erbschaftsteuererklärung oder eine Schenkungsteuererklärung einzureichen.

Die Erbschaftsteuer besteuert den Vermögensübergang, der sich von Todes wegen vollzieht. Besteuert wird der Vermögensanfall bei den Erben. Die Steuerbelastung richtet sich hier nach der verwandtschaftlichen Beziehung zwischen Erblasser und Erwerber und wird in verschiedene Steuerklassen eingeteilt. Innerhalb einer Steuerklasse richtet sich die Erbschaftssteuer nach der Höhe der Erbschaft. Für das Finanzamt muss eine Erbschaftsteuererklärung erstellt werden.

Die Schenkungsteuer besteuert den Vermögensübergang durch Zuwendungen zu Lebzeiten. Die Steuerbelastung richtet sich ebenfalls nach der verwandtschaftlichen Beziehung zwischen Erblasser und Erwerber und innerhalb der Steuerklasse nach dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs. Für das Finanzamt muss eine Schenkungsteuererklärung erstellt werden.

Steuerberater Stefan Dorn, Berlin: Leistungen zur Erbschaftsteuererklärung und Schenkungsteuererklärung

Zum Thema Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:


Leistungen unseres Steuerbüros in Berlin zur Erbschaftsteuererlärung und Schenkungsteuer:

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Update 02. Oktober 2019
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