:: 15 gute Gründe für eine professionelle Lohnsteuererklärung ________

1. Ihre Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrer Arbeitstätigkeit betrugen mehr als 1.000 EUR: Bestimmte Ausgaben über diese Pauschale hinaus können als so genannte Werbungskosten effizient geltend gemacht werden.

2. Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen Heimarbeitsplatz eingerichtet oder Sie verrichten viele Tätigkeiten von zu Hause aus. Auch ein heimisches Arbeitzimmer lässt sich steuerlich geltend machen.

3. Aus beruflichen Gründen haben Sie zwei Haushalte, einem am eigentlichen Wohnort und den anderen, an dem Ort, wo Sie arbeiten. Die Ausgaben für den zweiten Haushalt können Sie im Rahmen der doppelten Haushaltsführung steuermindern deklarieren.

4. Sie müssen sich ständig weiterbilden und tragen hierfür alle oder einen Teil der Aufwendungen selbst? Fortbildungskosten können sich, sofern diese einen gewissen Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit erkennen lassen, ebenfalls oft steuermindernd verbucht werden.

5. Ihre Kinder sind in einer Kindertagesstätte untergebracht oder werden in einem Schulhort betreut, während Sie Ihrer Berufstätigkeit nachgehen? An den Ausgaben für die Kinderbetreuung können Sie das Finanzamt in deutlicher Form beteiligen.

6. Sie erzielen Kapitalerträge (z.B. Zinsen oder Dividenden) und haben bei Ihrer Bank keinen Freistellungsauftrag hinterlegt oder dieser ist bereits überschritten, so dass die Bank verpflichtet ist, auf Ihre Erträge Zinsabschlagsteuer und Kapitalertragsteuer oder Abgeltungsteuer einzubehalten? Diese Steuerbeträge werden problemlos im Rahmen der Einkommensteuerklärung wieder angerechnet.

7. Alleinerziehende haben es oftmals schwer. Die Steuergesetze fördern allein erziehende Elternteile mit einem Freibetrag.

8. Sie sorgen für Ihr Alter vor und haben verschiedene Altersvorsorgemaßnahmen getroffen? Vieles davon kann als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

9. Im Kalenderjahr haben Sie ein großes Herz bewiesen und an gemeinnützige Vereine gespendet? Diese Spenden können Sie Steuer mindernd ansetzen.

10. Sie waren nicht das ganze Jahr über beschäftigt oder haben in den einzelnen Monaten unterschiedlich hohe Gehälter bezogen: Fehler in komplexen Berechnungen erfreuen das Finanzamt intensiv.

11. Sie haben renoviert, gemaltert, sind umgezogen, beauftragten einen Gärtner oder ließen technische Geräte in Ihrem Haushalt reparieren. Das Finanzamt fördert derlei Dienstleistungen. Das Stichwort hierfür sind die Haushaltsnahen Dienstleistungen.

12. Im Kalenderjahr haben Sie den großen Schritt gewagt und geheiratet. Ihr Ehepartner hat jedoch weniger oder fast gar nix verdient. Profitieren Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung sofort vom Splittingtarif. Der Splittingtarif gilt neuerdings auch für sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaften.

13. Sie unterstützen sozial und finanziell bedürftige Angehörige mit Unterhaltszahlungen, z.B. an Kinder, die sich im Studium befinden, für welche Sie kein Kindergeld mehr erhalten oder an Ihre einkommensschwachen Eltern.

14. Sie leisten Ihrem geschiedenen Ehepartner monatliche Unterhaltszahlungen.

15. Sie haben höhere Aufwendungen für medizinische Leistungen, -Gerätschaften oder -Materialien und/oder Medikamente zu tragen.

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