:: Erbschaftsteuererklärung und Schenkungsteuererklärung ______________________

Ob der Erbfall eingetreten ist oder die Schenkung erfolgte, das Finanzamt ist wachsam. Es fordert Sie sehr schnell auf, die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Gerne kläre ich Sie über die notwendigen Schritte auf, die erforderlich sind, um Ihren steuerlichen Pflichten nachzukommen. Auf die Abgabe von Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen können Sie leider nicht verzichten.

Besteuert wird immer der Wert des Vermögens. Die Wertermittlung stellt das eigentliche Problem dar. Dafür wurde ein komplexes Regelwerk aus Gesetzen und Richtlinien geschaffen. Schon kleine Fehler bei der Bewertung können die Steuerlast erheblich ansteigen lassen.

Problemfelder ergeben sich insbesondere bei:

  • Bewertung von Grundstücken
  • Bewertung von GmbH-Anteilen
  • Bewertung von Betriebsvermögen
  • Bewertung von Anteilen an Personengesellschaften
  • Bewertung von Fonds und Wertpapieren
  • Bewertung von wiederkehrende Geldleistungen
  • Ermittlung des steuerfreien Zugewinnausgleichs

Das sind wesentliche Bestandteile der Erklärung. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen auf diesem Gebiet. Sie erhalten schnell und effizient die Erklärungen mit allen notwendigen Angaben für das Finanzamt, die sie nur noch abzuzeichnen brauchen.


Erbschaftsteuererklärung in Berlin vom Steuerberater - Erbschaftsteuer sparen Kurz informiert

:: Steuerfreibeträge

Jedem Erwerber steht ein persönlicher Freibetrag zu, der sowohl für Erwerbe von Todes wegen als auch für Schenkungen unter Lebenden gilt. Wichtig: Der Schenkungsfreibetrag kann alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

Der Freibetrag beträgt für den steuerfreien Erwerb:
  • Ehegatten 500.000 Euro
  • Eingetragene Lebenspartner 500.000 EUR
  • Kinder 400.000 Euro
  • Enkel 200.000 EUR
  • Eltern und Großeltern im Erbfall 100.000 EUR
  • Geschwister, Nichten, Eltern bei Schenkung 20.000 EUR
  • übrige Personen der Steuerklasse III 20.000 EUR

Zusätzlich wird dem überlebenden Ehegatten ein besonderer Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro gewährt

:: Steuerklassen

Je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser (Schenker) und dem Erben (Beschenkten) werden drei Steuerklassen unterschieden:

Steuerklasse I : Ehegatten, Kinder und Stiefkinder, Enkel und (bei Erbschaft) Eltern, eingetragene Lebenspartner

Steuerklasse II : Geschwister, Neffen/Nichten, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner und (bei Schenkung) Eltern

Steuerklasse III : alle übrigen Personen (z.B. Lebensgefährten, Freunde)

:: Steuersatz

Steuerpflichtiger Erwerb in EUR
Steuersatz in der Steuerklasse
I
II
III
bis 75.000
7
15
30
bis 300.000
11
20
30
bis 600.000
15
25
30
bis 6.000.000
19
30
30
bis 13.000.000
23
35
50
bis 26.000.000
27
40
50
über 26.000.000
30
43
50
Weitere Leistungen zum Thema Schenken und Erben:

>> IST-Analyse: Was würde es jetzt an Steuern kosten

>> Gestaltungsberatung: Vermeidung von Steuern
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