:: Die Umsatzsteueridentifikationsnummer



Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr.) ist nicht zu verwechseln mit der Steuernummer die ein Finanzamt vergeben hat.

Für den Austausch von Waren und Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union ist die Umsatzsteueridentifikationsnummer ein wichtiges Kennzeichen zur richtigen Erfassung und Beurteilung von Umsatzsteuersachverhalten.

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer ermöglicht eine Umsatzbesteuerung, wie sie innerhalb der Europäischen Union vorgesehen ist. Die gesetzlichen Grundlagen befinden sich im § 27a UStG (Umsatzsteuergesetz)

Es gilt der Grundsatz des Bestimmungslandsprinzips; mit folgender Aussage: Waren, die von einem EU-Land in ein anderes EU-Land geliefert werden, sind im Ursprugsland (Lieferland) umsatzsteuerfrei und müssen im Gegenzug im Bestimmungsland (Empfängerland) der Umsatzsteuer des jeweiligen Landes unterworfen werden. Die Regel gilt jedoch nur, für den Warenaustausch zwischen zwei Unternehmen.

Um den Nachweis der Unternehmereigenschaft und der Umsatzsteuerfreiheit erbringen zu können, ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ein Kriterium.

Wichtig: Tätigen Sie Geschäfte mit Geschäftspartnern aus der EU, vermerken Sie sich stets deren Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Neben der Bedeutung im Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU kommen der USt-ID-Nr. noch andere Funktionen zu.

Bespielsweise:

  • Ortsbestimmung der Ausführung von innergemeinschaftlichen Vermittlungsleistungen
  • Ortsbestimmung von innergemeinschaftlichen Beförderungsleistungen
  • Ortsbestimmung bei Arbeiten an beweglichen Gegenständen
  • Alternative zur Steuernummer des Finanzamts als, formaler Bestanteil ein Rechnung, um den Vorsteuerabzug zu erreichen



Vergabe

Eine USt-ID-Nr. wird in Deutschland ausschließlich auf Antrag vom Bundesamt für Finanzen in Saarlouis vergeben. Der Antrag kann schriftlich oder auch elektronisch im Internet gestellt werden. Benötigt werden der Name oder der Firmenname des Antragstellers sowie seine derzeitige Steuernummer, unter der er bei einem Finanzamt für die Umsatzsteuer geführt wird. Letztlich braucht man als erst eine normale deutsche Steuernummer (für Umsatzsteuerzwecke) und erhält erst im Anschluss eine USt-ID-Nr. Bei steuerlichen Neuanmeldungen kann der Antrag bereits auf der steuerlichen Anmeldung angekreuzt werden.

Hat ein deutscher Unternehmer oder eine deutsche Firma in einem Mitgliedsstaat der europäischen Union eine Betriebsstätte oder eine Zweigniederlassung und werden von dort aus ebenso Umsätze im mit europäischen Geschäftspartnern getätigt, wird die USt-ID-Nr. zusätzlich von diesem Staat erteilt. Ein Unternehmen oder eine Firma kann somit mehrere USt-ID-Nr. besitzen.

Die USt-ID-Nr. ist nicht zu verwechseln mit der neuen Steueridentifikationsnummer, die seit 2008 vergeben wuorden ist.


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Stefan Dorn, Steuerberater und Buchhalter - Berlin Prenzlauer Berg

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