:: Arbeitnehmer und Lohnsteuerkarte

Mehr Netto sichern

Wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber vom Lohn- oder Gehalt monatlich einbehält, richtet sich nach den Merkmalen Ihrer Lohnsteuerkarte. Auf ihr sind sämtlich Hinweise vermerkt, die der Arbeitgeber braucht, um korrekt die einzubehaltende Lohnsteuer zu berechnen.

Die wichtigste Merkmale sind die Lohnsteuerklasse, die Anzahl der Kinderfreibeträge, die Religionszugehörigkeit für die Kirchensteuer sowie ein Lohnsteuerfreibetrag.

Die monatlich abgeführten Lohnsteuern sind immer als Vorauszahlungen zur Einkommensteuer zu betrachten. Zu viel gezahlte Lohnsteuer kann mit einer Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurückerstattet werden.

Um jedoch im laufenden Kalenderjahr eine Liquiditätsvorteil zu erzielen, können die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte so optimiert werden, dass der geringste Betrag an Lohnsteuern einbehalten und abgeführt wird.

Zusätzlich zu unseren [Arbeitnehmerpakten] bieten wir Ihnen noch die folgenden Dienstleistungen an, damit Sie bereits im Vorfeld mehr Netto ausgezahlt bekommen.

Eintragung eines Lohnsteuer-Freibetrags

Ein Lohnsteuer-Freibetrag ist sinnvoll, wenn Sie bereits zu Beginn oder im Laufe des Kalenderjahres wissen, dass Ihnen zusätzlich zu den im Lohnsteuerberechnungsverfahren verwendeten Pauschalbeträgen weitere Aufwendungen entstehen.

Per Antrag können diese Beträge auf die Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

Beispiele hierfür sind unter anderem:

  • Höhere Werbungskosten als EUR 1.000
  • Kinderbetreuungskosten
  • Sonderbedarf bei zu Ausbildungszwecken auswärts untergebrachten Kindern
  • Spenden oder Parteizuwendungen
  • Außergewöhnliche Belastungen
  • Pauschbeträge für Behinderungen
  • Verlustvorträge aus früheren Veranlagungsjahren
  • Erwartete Verluste aus gewerblichen Tätigkeiten
  • Erwartete Verluste aus Freiberuflichen Tätigkeiten
  • Erwartete Verluste aus Vermietung von Immobilien
  • Erwartete Verluste aus Kapitalanlagemodellen
  • Ein 2. Dienstverhältnis, dass mit Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wird

Gerne prüfen wir für Sie, ob ein Antrag auf einen Lohn-Steuerfreibetrag sinnvoll ist und leiten schnell und unkompliziert die notwendigen Schritte hierzu ein.

Beratung zur Lohnsteuerklassenwahl

I, II, III, IV, V oder VI.

Die Wahl der Lohnsteuerklasse ist entscheidend für den vom Arbeitgeber vorzunehmenden Lohnsteuerabzug und letztlich für das Netto-Gehalt.

Vor die Lohnsteuerklassenwahl werden besonders verheiratete Arbeitnehmer gestellt.

Ein optimale Kombination führt zu erheblichen Liquiditätsvorteilen.

Im einzelnen bedeuten die Lohnsteuerklassen folgendes.

  • I: ausschließlich für ledige Arbeitnehmer
  • II: ausschließlich für Alleinerziehende Elternteile
  • III: für einen Ehegatten
  • IV: für beide Ehegatten
  • V: für einen Ehegatten
  • VI: für ein zweites Arbeitsverhältnis

Gerne beraten wir Sie zur optimalen Kombination der Lohnsteuerklasse.

Lohnsteuerklassen Wahl entscheidet über die Höhe des Elterngeldes

Für Kinder, die ab dem 01.01.2007 geboren werden und bei denen die Eltern Ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, zahlt der Staat das neue Elterngeld.

Das Elterngeld ist an das Durchschnitts-Netto-Einkommen der letzten zwölf Monate geknüpft.

Durch eine geschickte Lohnsteuerklassenwahl lässt sich das Netto-Einkommen des Elternteiles, das die Elternauszeit in Anspruch nehmen wird, steigern. Somit erreichen Sie trotz gleichen Familieneinkommens ein höheres Elterngeld.

Frühzeitiges Handeln ist jedoch erforderlich. Die Lohnsteuerklassenwechsel greift erst ab dem Folgemonat, in dem der Antrag auf Wechsel der Lohnsteuerklasse gestellt wurde.

Wir bieten Ihnen gerne eine kurze Beratung zur besten Lohnsteuerklassenkombination an.

Der steuerliche Nachteil, der durch den Lohnsteuerklassenwechsel bei dem anderen Partner entstehen kann, wird letztlich mit der Einkommensteuererklärung ausgeglichen.

Unsere Angebote und Pakete hierzu finden Sie [hier].