:: eBay Nutzer im Fadenkreuz des Finanzamts - ebay und das Finanzamt

_von Dipl.-Kfm., Stefan Dorn, Steuerberater, Berlin

Internetauktionen erfreuen sich großer Beliebtheit. eBay steht dabei seit Jahren an erster Stelle. Nun schaut auch das Finanzamt bei Transaktionen via eBay genauer hin und kassiert gerne kräftig mit.


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Die Behörden wittern schnell Morgenluft, wenn es darum geht, mehr Steuern einzutreiben. Insbesondere haben die Finanzämter die eBay-Teilnehmer im Visier des Finanzamts, die regelmäßig und planmäßig auf der Plattform Dinge veräußern.

Sobald eine gewisse Regelmäßigkeit beim Verkauf auftritt, kann das Finanzamt diese Tätigkeit als eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes werten. Konsequenz: Der eBay-Verkäufer erzielt dann als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" klassifzierte Gewinne, die der Einkommensteuer unterliegen. Wurden bislang in den Steuererklärungen solche eBay-Gewinne nicht angegeben, kann das Finanzamt sogar eine Steuerhinterziehung vermuten.

Ein Gewerbebetrieb entsteht aus Sicht der Finanzbeamten immer dann, wenn jemand nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht selbständig tätig ist. Bei eBay-Transaktionen schaut das Finanzamt daher besonders auf die Nachhaltigkeit. Ist feststellbar, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraums sehr häufig Verkäufe stattfanden, ist das ein starkes Indiz für Nachhaltigkeit. Besonders das Punkte- und Bewertungssystem von eBay kann so schnell zur Stolperfalle werden. Wer viele Bewertungen hat, hat auch viele Transaktion durchgeführt, was das Interesse des Finanzamts weckt.

Pseudonyme bei den Internetversteigerungen schützen dabei keineswegs vor dem Zugriff der Steuerfahnder. Das Finanzamt kann grundsätzlich die persönlichen Daten der Nutzer anfordern, wenn hierzu Anhaltspunkte bestehen. Es kommt noch besser: Die Finanzverwaltung hat eine spezielle Software entwickelt die auf den einschlägigen Auktionsplattformen nach Anhaltspunkten für gewerbliche Händler sucht. Die Software "Xpider“"ist dabei sehr effizient.

Hat das Finanzamt mitbekommen, dass tatsächlich ein Gewerbebetrieb vorliegt, und sind bisher hierzu in den Steuererklärungen niemals Angaben gemacht wurden, kann es schnell teuer werden. Neben der Einkommensteuer fällt zusätzlich noch Umsatz- und Gewerbesteuer an. Möglich sind unter Umständen auch Geldstrafen. Es ist daher auf alle Fälle ratsam, bei vielen Transaktionen im Jahr genau zu prüfen, ob das eBay-Angebot als gewerbliches Angebot interpretiert werden könnte. Bei der Umsatzsteuer könnte die sogennante Kleinunternehmerregelung zumindest ein wenig Luft verschaffen.

Wer hingegen seine Wohnung aufräumt und nur gelegentlich Transaktionen durchführt, bekommt noch keinen steuerlichen Ärger. Das Gleiche gilt beim Aufräumen des Kleiderschrankes, des Kellers oder ähnlichem. Zu empfehlen ist jedoch bei häufgeren Transaktionen, dass dokumentiert wird, was jeweils verkauft, um entsprechende Belege und Argumente bei eventuellen Nachfragen des Finanzamts parat zu haben.

Aber Achtung: Auch wenn keine gewerbliche Veräußerung vorliegt, kann sich das Finanzamt dennoch für die eBay-Verkäufe interessieren. Denn steuerpfichtig sind auch die so genannten privaten Veräußerungsgeschäfte. Ein solches liegt immer dann vor, wenn ein Gegenstand innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung wieder verkauft wird. Werden durch solche Verkäufe mehr als 511 EUR pro Jahr erzielt, ist der gesamte Gewinn steuerpfichtig – Gewerbesteuer fällt allerdings nicht an.

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