:: Die Buchführung ____________________________________

Bücher führten schon die Kaufleute vor vielen hundert Jahren. Die Bücher sind der Spiegel Ihres Unternehmens und Ihres wirtschaftlichen Erfolges. Sie sind ein Tagebuch in Form von vielen Zahlen.

Die ehrbaren und durchaus cleveren venedischen Kaufleute perfektionierten einst das System und erfanden die Doppelte Buchführung. Es entstand ein uraltes Werk, intelligent angelegt, sehr klar funktionierend und dennoch für viele ein Rätsel.

Am System hat sich im Laufe der Zeit nichts geändert. Die Umsetzung ist jedoch moderner geworden. Statt Tinte, Feder und Papier gibt es heute Rechner mit leistungsstarker Software.

Was leistet eine Finanzbuchführung:

  • jederzeit Überblick
  • über die Finanz- und Vermögenslage
  • unterjährige Übersicht über den wirtschaftlichen Erfolg
  • Entwicklung von verschiedenen kurzfristigen Erfolgsrechnungen (BWA)
  • Liquiditätsanalysen
  • Erkennung von wirtschaftlichen Trends
  • Basis für steuerliche Pflichten wie Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Basis zur Steuerplanung und Anpassung von Vorauszahlungen

Wichtig: Auf der Finanzbuchführung baut der Jahresabschluss auf. Je sauberer und besser die Bücher geführt sind, desto flinker und exakter wird Ihr Jahresabschluss entstehen.

"Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen." (§238 HGB und §145 AO)

Und wer ist der "Dritte"?

In erster Linie Sie, aber auch der Finanzbeamte, ein Wirtschaftsprüfer, Ihr Banker, der Betriebsprüfer, Ihre Mitgesellschafter, und, und, und...

Das Finanzamt ist hierbei äußerst sensibel. Entspricht Ihre Buchführung nicht den Anforderungen und hohen Standards, fehlen Unterlagen oder lassen sich Dinge nicht mehr nachvollziehen, kann das Finanzamt Ihre Besteuerungsgrundlage schätzen. In der Regel fallen Schätzungen fast nie zugunsten des Steuerpflichtigen aus. Vertrauen Sie Ihre Buchführung einem Profi an.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Betriebsprüfungsorientiertes Buchen
  • sauber und nachvollziehbares Buchen aller Geschäftsvorfälle
  • sofortiges Erkennen von Problemen
  • zeitnahe Hinweise
  • ideale Grundlage für den Jahresabschluss

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Wer ist zur Buchführung verpflichtet?

Jeder Kaufmann ist verpflichtet
Bücher zu führen. Das ist die Grundregel des Handelsgesetzbuches (HGB).

Kaufmann ist grundsätzlich jeder der ein gewerbliches Unternehmen betreibt, dass nach Art und Umfang eine kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG) ist immer Kaufmann.

Gewerblich tätige Offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG) ebenso.

Ist ein Einzelunternehmer im Handelsregister eingetragen (eingetragener Kaufmann e.K.) ist dieser auch aufgrund des Handelsgesetzbuches zur Buchführung verpflichtet.

Es gilt also der Grundsatz: wer im Handelsregister eingetragen ist, ist zu einer ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet.

Das Handelsrecht ist zunächst unabhängig vom Steuerrecht. Das Steuerrecht knüpft jedoch an das Handelsrecht an.

Ist ein Gewerbetreibender nicht nach dem Handelsrecht zur Buchführung verpflichtet, kann jedoch das Steuerrecht die Buchführung vorschreiben. Die Abgabenordnung (AO) gibt vor, ab wann die Buchführungspflicht besteht. Die maßgeblichen Buchführungsgrenzen erfahren Sie hier.

Diese Grenzen betreffen insbesondere Einzelunternehmer und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Freiberufler sind gesetzlich nicht verpflichtet Bücher zu führen. Teile des Buchführungssystems haben sich jedoch bewährt, um stets einen exakten Überblick über die wirtschaftliche Lage zu erhalten.

Die Bücher

Das Journal

Das Journal ist das Grundbuch. Hierin erfassen Sie alle Geschäftsvorfälle, also wirklich alle.

Die Geschäftsvorfälle werden chronologisch dargestellt, mit laufender Nummer, Datum, Beleghinweis, und vor allem der Kontierung.

Alle Geschäftsvorfälle müssen sich Chronologisch verfolgen lassen. Das Journal ist die Buchungsanweisung für die Übertragung der Buchungen in das Hauptbuch.

Das Hauptbuch

Das Hauptbuch ist das eigentliche Kontenwerk. Auf den Konten werden die Geschäftsvorfälle abgespiegelt. Das Hauptbuch sind letztlich die einzelnen Kontenblätter. In die Kontenblätter werden alle Buchungssätze des Journals eingetragen.

Die Nebenbücher

Die Nebenbücher erläutern bestimmte Hauptbuchkonten. Zu den Nebenbüchern zählen insbesondere:

  • Kontokorrentbuch mit
  • Kreditoren: Ihre Lieferanten und
  • Debitoren: Ihre Kunden
  • Lagerbuch
  • Lohn und Gehaltsbuch
  • Anlagenbuch (die Aufzeichnung des Anlagevermögens)
  • Bank- und Kassenbuch
  • Rechnungsausgangsbuch (Faktura)

Stefan Dorn, Steuerberater, www.steuerberater-dorn-berlin.de

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