:: Informationen zum Steuerberaterwechsel ___________________________

Es gibt zahlreiche Gründe, den Steuerberater zu wechseln.

Sie sind umgezogen, Sie sind mit der Leistung unzufrieden, Ihnen erscheint der Preis zu hoch, Ihr Steuerberater hat kaum Zeit für Sie, Termine werden nicht eingehalten, Sie fühlen sich nicht gut beraten, und, und, und...

Die Entscheidung, wem Sie mit der Erledigung Ihrer steuerlichen Pflichten beauftragen und wem Sie Ihr Vertrauen schenken, obliegt ausschließlich Ihnen.

Haben Sie sich entschieden, Ihren Steuerberater zu wechseln darf das natürlich nicht nachteilig für Sie ausfallen.

Ziel ist es, einen schnellen, nahtlosen und reibungslosen Übergang zu schaffen.

Um einen Wechsel möglichst unproblematisch zu gestalten, unterstützen wir Sie gerne bei den hierzu erforderlichen formalen Aktivitäten. Auf Wunsch bereiten wir alle notwendigen Schritte vor und verhelfen Ihnen zu einem gleitenden Übergang.

  • Kontaktaufnahme mit dem alten Steuerberater
  • Mitteilung der Wechselabsicht
  • Wideruf von Vollmachten
  • Neuausstellung von Vollmachten
  • Übergabe aller Unterlagen
  • Veranlassung des Datentransfers
  • Prüfung älterer Veranlagungen auf Haftungspotential

Gerne können Sie uns weitere Fragen hierzu stellen. Wir beantworten sie umgehend.

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Zum Thema Wechsel des Steuerberaters

FAQs zum Thema Steuerberaterwechsel:

:: Kann man einfach seinen Steuerberaterwechseln?

Ja. Steuerberater sind Dienstleister in Ihrem Auftrag. Wem Sie mit der Erledigung Ihrer steuerlichen Pflichten und Angelegenheiten beauftragen, steht Ihnen zu jeder Zeit vollkommen frei.

:: Kann man einfach den Vertrag mit dem alten Berater kündigen?

Ja. Es sei denn, Ihr Steuerberater hat mit Ihnen einen Vertrag aufgesetzt, der bestimmte Kündigungsfristen enthält. Das ist aber eher die Ausnahme. Grundsätzlich können Sie jederzeit Ihren Vertrag kündigen.

:: Wird der alter Steuerberater Probleme bereiten?

Nein. Für Steuerberater gibt es eine Art Kodex und die Formulierung von Berufspflichten im Steuerberatergesetz. Einer der Leitsätze ist die Kollegialität zu anderen Steuerberatern. Das verpflichtet letztlich dazu, dass eine reibungslose Mandatsübergabe erfolgen wird.

:: Was passiert mit den Unterlagen, die sich noch bei meinen alten Berater befinden?

Sie haben hierzu einen Herausgabeanspruch, denn es sind ja Ihre Unterlagen. Der Berater kann diese nicht ohne weiteres zurückbehalten. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht jedoch, wenn Sie noch Schulden bei Ihrem Steuerberater haben und offene Rechnungen nicht oder nicht vollständig beglichen wurden.

:: Gibt es Probleme mit dem Finanzamt?

Nein. Dem Finanzamt ist es absolut einerlei, wer Ihnen bei Ihren steuerlichen Problemen hilft.

:: Was passiert mit den Vollmachten beim Finanzamt, die noch auf den alten Berater laufen?

Diese Vollmachten werden widerrufen. Das Finanzamt muss dem Widerruf folgen. Stattdessen erhält es die Vollmacht Ihres neuen Steuerberaters.

:: Gehen Haftungsansprüche bei einem Beraterwechsel verloren?

Nein. Die Haftung für potentielle Vermögensschäden bleibt bestehen. Werden durch den neuen Berater Haftungsansprüche aufgedeckt, können Sie selbstverständlich Ihren Anspruch durchsetzen.

:: Können die Daten aus der DATEV-Buchhaltung oder andern Softwarelösungen problemlos übertragen werden?

Ja. Die gängigen Softwarelösungen von Steuerberatern haben Schnittstellen für den Datenaustausch, insbesondere auch mit DATEV.